Dienstag, 4. März 2008

Off Topic / Meine Verfassungsbeschwerde

.
Trödlelioo, Juhee! Und die Erde dreht sich doch.

Es bedurfte des höchsten deutschen Gerichts und der Verfassung. Danach steht fest: Anwaltliche Dienstleistungen dürfen im Internet versteigert werden. Meine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg!!

Das war dem Bundesverfassungsgericht pünktlich zum Start der CeBIT sogar eine Pressemitteilung wert:

http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-024.html

Viele Grüße

Ralf

P.S.:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,539362,00.html
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Rechtsberatung-Internet-Ebay;art271,2488203
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/03/04/2488203.xml

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

glückwunsch!
von peter