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Trödlelioo, Juhee! Und die Erde dreht sich doch.
Es bedurfte des höchsten deutschen Gerichts und der Verfassung. Danach steht fest: Anwaltliche Dienstleistungen dürfen im Internet versteigert werden. Meine Verfassungsbeschwerde hatte Erfolg!!
Das war dem Bundesverfassungsgericht pünktlich zum Start der CeBIT sogar eine Pressemitteilung wert:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg08-024.html
Viele Grüße
Ralf
P.S.:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,539362,00.html
http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/Rechtsberatung-Internet-Ebay;art271,2488203
http://www.zeit.de/news/artikel/2008/03/04/2488203.xml
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1 Kommentar:
glückwunsch!
von peter
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